Karlsruhe. Rechtlich ist das Tragen von Kopfhörern oder Headsets im Straßenverkehr in Deutschland nicht generell verboten. Allerdings ist der Nutzer laut § 23 (1) der Straßenverkehrsordnung dafür verantwortlich, dass das Gehör nicht beeinträchtigt wird. Das heißt umgekehrt: Wenn Kopfhörer oder Headset das Gehör beeinträchtigen, sind sie nicht erlaubt. Wer etwa das Martinshorn von Polizei oder Feuerwehr überhört, muss mit einem Bußgeld rechnen. Deutlich teurer kann es werden, wenn man in einen Unfall verwickelt wird, so die Unfallforscher der „Dekra“. (ps)
Übrigens: In Frankreich droht jedem Fahrer von Auto, Motorrad oder Fahrrad ein Bußgeld von 135 Euro, wenn er mit Kopfhörer oder Knopf im Ohr ertappt wird, Details gibt's bei den Automobilclubs oder bei der Polizei ...
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