Aufgepasst bei Buchungen im Netz
Von schnellen Klicks und fiesen Tricks

Das "EVZ" wünscht sich mehr rechtlichen Schutz für Nutzer von Hotelvergleichsportalen.  | Foto: KI-generiert
  • Das "EVZ" wünscht sich mehr rechtlichen Schutz für Nutzer von Hotelvergleichsportalen.
  • Foto: KI-generiert
  • hochgeladen von Jo Wagner

Region. Unterkünfte vergleichen und direkt – auch im europäischen Ausland – unkompliziert mit wenigen Klicks buchen: Das versprechen Online-Portale. Klingt wie ein Segen für Verbraucher, nach einer tollen Sache! Immerhin wird die Sicht- und Buchbarkeit von Hotels und Ferienwohnungen enorm vergrößert.
Doch Buchungsportale haben auch Schattenseiten: Regelmäßig melden sich Verbraucher beim "Europäischen Verbraucherzentrum" (EVZ) Deutschland - unterstützt von der Europäischen Union und gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - sowie dem europaweiten Netzwerk "ECC-Net", weil sie Probleme eben mit diesen Plattformen haben. Grund genug für die "EVZ", auf diese Missstände aufmerksam zu machen!

Bis vor einigen Jahren lockte zum Beispiel "booking.com" in Deutschland mit der sogenannten "Bestpreisgarantie". Diese legte fest, dass Hoteliers ihre Zimmer nirgends günstiger anbieten durften – selbst auf der eigenen Homepage nicht. Obwohl dort natürlich die Provision, die das Online-Portal für den eigenen Service verlangte, nicht anfällt. Diese Praxis wurde in den vergangenen Jahren sukzessive in Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien und Österreich verboten bzw. eingeschränkt.

Eine Blaupause für ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Zuvor hatte "booking" stets betont, dass die Aufhebung dieser Klausel die Existenz des Unternehmens bedrohen würde. Das Verbot in besagten Ländern bewies jedoch das Gegenteil: Trotz der teilweisen Einschränkung, blieb das Unternehmen wirtschaftlich. Ein Argument für die Richter, die "Bestpreisklausel" nun europaweit zu verbieten. Zumindest für Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Marktanteil. So wie "booking.com".

Damit sind Vermieter von Hotelzimmern und Ferienwohnungen europaweit unabhängiger in ihrer Preisgestaltung. Natürlich, eine größere Flexibilität ist letztendlich auch im Sinne der Reisenden, doch die wirklichen Probleme der Verbraucher liegen woanders. Das zeigen Fälle des "EVZ":

  • Vertragspartner – das unbekannte Wesen: Gebucht, doch dann tauchen Probleme auf? Das kann passieren. Wenn jedoch nicht klar ist, wer der Inhaber der Unterkunft ist, wird es kompliziert. Seine Rechte durchzusetzen, ohne zu wissen, an wen man sich wenden kann, ist fast unmöglich. Dabei besteht eigentlich ein Anspruch auf diese Auskunft, dennoch bleiben Plattformen sie häufig schuldig.
  • Hilfe, die Unterkunft wurde kurzfristig storniert
  • Plattformen unterstützen in diesen Fällen leider häufig nicht ausreichend. Selbst wenn eine Stornierung unrechtmäßig ist, werden Verbraucher allein gelassen – weder aufgeklärt, noch beraten.
  • Wenn Reisen gleich doppelt ins Wasser fallen: Muss eine Reise vom Verbraucher selbst storniert werden, ist das schon sehr ärgerlich. Wenn dazu dann aber auch noch hohe Gebühren fällig werden, gleich doppelt. Die Erfahrung zeigt, dass Buchungsplattformen in diesen Fällen meist pauschal 100 Prozent Gebühren erheben. Unabhängig davon, wie hoch die Stornogebühren einer Unterkunft tatsächlich sind. Dabei enthalten Buchungen meist auch Leistungen (zum Beispiel Reinigungspauschalen), die bei Stornierungen gar nicht in Rechnung gestellt werden dürfen.
  • Leichtes Spiel für Schwarze Schafe: Buchungsplattformen werden häufig auch von Betrügern genutzt, die dort Anzeigen schalten. Mit dem Ergebnis, dass selbst Unterkünfte, die gar nicht real existieren, gebucht werden können. Meist werden diese Fake-Anzeigen nach Aufforderung zwar gelöscht, tauchen jedoch in abgewandelter Form ruckzuck wieder auf. Auf eine Erstattung des entstandenen Schadens warten Verbraucher vergeblich.
  • Die Erstattungs-Lotterie: Immer wieder stolpert das "EVZ"-Juristenteam über das Thema Erstattungen von Buchungsportalen. In Chats oder am Telefon machen Mitarbeiter des Kundenservice Verbrauchern Versprechen über Rückzahlungen. Das zugesagte Geld kommt aber oft nicht. Ein Glücksspiel...
  • Zusagen der Beherbergungsbetriebe sind schwer zu beweisen: Der Kontakt mit Hoteliers läuft ausschließlich über das Buchungsportal. Das bedeutet, dass der Zugriff auf Korrespondenzen plötzlich einseitig beendet und ein Beitrag sogar gelöscht werden kann. Verbraucher können dann im Nachgang gar nicht nachweisen, welche Zusagen gemacht wurden. Ein Tipp des "EVZ": Screenshots von wichtigen Inhalten machen!

Diese Beispiele aus der Fallarbeit machen deutlich, dass es einige Bereiche gibt, die Nachjustierung bedürfen. „So sehr wir das Urteil begrüßen, so sehr gibt es aus Sicht des Verbraucherschutzes noch viel zu tun“, betont Karolina Wojtal, Juristin und Co-Leiterin des "EVZ Deutschland". „Viele Fälle, die bei uns landen, wären durch klarere rechtliche Regelungen und eine stringentere Anwendung und Durchsetzung derselben vermeidbar. Dies betrifft insbesondere die Pflichten der Plattformen und Gastgeber, eine Vereinheitlichung der Stornobedingungen sowie die Überprüfung der Unterkünfte an sich.“ Am leichtesten ginge das mit Hilfe eines rechtlichen Rahmens. Das zeigt das aktuelle "EuGH"-Urteil eindrücklich. (pm)

Ob Fragen oder ähnliche Probleme mit einer Buchung im europäischen Ausland? Das Juristen-Team des "Europäischen Zentrums für Verbraucherschutz" hilft gerne kostenlos weiter. Kontaktmöglichkeiten gibt es auf www.EVZ.de

Jetzt Geld sparen

RatgeberAnzeige
Kfz-Versicherungsvergleich: Der Wechsel der Kfz-Versicherung kann durchaus sinnvoll sein. So ist man im Schadensfall abgesichert und spart dabei bares Geld.
 | Foto: RomanR/stock.adobe.com
3 Bilder

Kfz-Versicherungsvergleich: Jetzt kinderleicht bis zu 850 Euro sparen

Kfz-Versicherungsvergleich: Wer unzufrieden mit seiner aktuellen Kfz-Versicherung ist oder von einem besseren Angebot profitieren möchte, der sollte jetzt aktiv Preise und Leistungen vergleichen. Da sich zum Jahreswechsel die Kfz-Versicherungsbeiträge ändern, haben Autofahrer zwischen Oktober und dem 30. November ein Kündigungsrecht und damit die Chance, bares Geld zu sparen. Ein unverbindlicher Versicherungsvergleich kann Ihnen dabei helfen, herauszufinden, welche Autoversicherung sich für Sie...

Autor:

Jo Wagner

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

47 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Wirtschaft & HandelAnzeige
offerta: In der Aktionshalle der Einkaufs- und Erlebnismesse in Karlsruhe befindet sich die Hauptbühne | Foto: Jürgen Rösner
4 Bilder

offerta live erleben vom 26.10. bis 3.11.2024: Inspirieren und entdecken

offerta: Verteilt auf vier Hallen, plus Außenbereich, trifft bei der offerta 2024 vom 26. Oktober bis 3. November 2024 Neues, auf Traditionelles, auf Inspirierendes. Die vier Themenbereiche – Freizeit, Bauen, Lifestyle und die Markthalle – bieten eine große Produktvielfalt zu relevanten Themen wie der Regionalität und der Nachhaltigkeit. Ausstellende haben die Möglichkeit, sich selbst, ihre Produkte oder ihre Dienstleistungen zu präsentieren. Besuchende haben die Möglichkeit, zu testen, zu...

Wirtschaft & HandelAnzeige
Digitale PR Karlsruhe: Bruno Williams berät seine Kunden rund um Online-PR, Social Media Ads und Display Ads im Content-Umfeld der Wochenzeitung WOCHENBLATT mit wochenblatt-reporter.de und der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ mit rheinpfalz.de.  | Foto: Bruno Williams

Digitale PR Karlsruhe: Mit Mediawerk Südwest in die Zeitung

Karlsruhe: Digitale PR über Gaststätten und Geschäfte wird in der Google-Suche schnell gefunden und erscheint im Umfeld der Zeitung.  Ansprechpartner für erfolgreiche digitale Media-Lösungen in Karlsruhe ist Digital Sales Manager Bruno Williams. Er berät seine Kunden rund um Online-PR, Social Media Ads und Display Ads im Content-Umfeld der Wochenzeitung WOCHENBLATT mit ihrem Online-Portal wochenblatt-reporter.de und der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ mit ihrem Online-Portal rheinpfalz.de.  Events...

LokalesAnzeige
Events Karlsruhe: Überraschen Sie doch einen lieben Menschen mit einer Party auf der MS Karlsruhe. | Foto: Thomas Adorff
2 Bilder

Events Karlsruhe: Veranstaltungen auf dem Fahrgastschiff

Was ist los in Karlsruhe? Die Events auf der MS Karlsruhe reichen von Ü-30-Feten bis zur Afterwork-Party und zur Oktoberfest-Tanzfahrt. Events Karlsruhe: Seit Mitte Juli 2024 ist die MS Karlsruhe auch wieder zu Musikveranstaltungen auf dem Rhein unterwegs. Zuvor war sie generalsaniert worden. Unter anderem stehen nun regelmäßig Events auf dem Programm, die unterschiedliche Zielgruppen und Gäste verschiedenen Alters ansprechen.  Events: Ü-30-Partys als Veranstaltungen auf dem Ausflugsschiff Die...

LokalesAnzeige
Ausbildung bei den Medien: Die Mediawerk Südwest GmbH vergibt jedes Jahr zwei Ausbildungsplätze für angehende Medienkaufleute für die Medien DIE RHEINPFALZ und das WOCHENBLATT. | Foto: Brad Pict/stock.adobe.com
3 Bilder

Ausbildung Ludwigshafen: Freie Stellen für Medienkaufleute

Ludwigshafen. Du hast Lust auf eine Ausbildung. Bei deiner Arbeit soll es um Medien gehen: Digital und Print. Die Digitalisierung, Marketing und Vertrieb begeistern dich. Wie wäre es dann mit einer Ausbildung zum Medienkaufmann Digital und Print (m, w, d) bei der MWS Mediawerk Südwest GmbH? Ausbildung Ludwigshafen. Der zentrale Media-Vermarkter der RHEINPFALZ-Mediengruppe bietet zwei abwechslungsreiche Ausbildungsstellen in der Medienbranche ab Sommer 2025 an. Ausbildungsstart ist im September....

Online-Prospekte aus Karlsruhe und Umgebung



add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.