Hauptzollamt Karlsruhe stellt Jahresbilanz vor
Rauschgift, Schwarzarbeit, Markenpiraterie & Co.

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Karlsruhe.  Das Hauptzollamt Karlsruhe ist eines von sechs Hauptzollämtern in Baden-Württemberg und zuständig für die Erhebung von Zöllen, der Einfuhrumsatzsteuer sowie von Verbrauch- und Verkehrsteuern. 2019 nahm das Hauptzollamt Karlsruhe insgesamt 7,7 Milliarden Euro an Zöllen und Steuern ein und ist damit das einnahmestärkste Hauptzollamt in Baden-Württemberg. „Mit dieser Bilanz für das abgelaufene Jahr können wir sehr zufrieden sein“, so die Leiterin des Amtes, Dr. Ulrike Berg-Haas, und lobt den täglichen Einsatz ihrer über 700 engagierten und motivierten Beschäftigten, vor allem auch in dieser schwierigen Zeit der Corona-Krise. "Die Arbeit des Zolls ist gerade unter diesen erschwerten Bedingungen enorm wichtig. Wir müssen uns flexibel an die dynamische Lage anpassen, sei es bei der schnellen Warenabfertigung, der Umsetzung von Steuererleichterungen oder auch bei der Bekämpfung von Zoll-Kriminalität, die auch unter Corona fortbesteht und sich ebenfalls dynamisch den Gegebenheiten anpasst.“

Steuererhebung
Allein in den Bereichen Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauch- und Verkehrsteuern hat das Hauptzollamt 7,6 Milliarden Euro eingenommen. Neben der Einfuhrumsatzsteuer mit rund 2,4 Milliarden Euro, die für den Import von Waren aus einem Land außerhalb der EU erhoben wird, waren die Verbrauchsteuern für Genussmittel, Energie und Strom mit 4,8 Milliarden Euro die Haupteinnahmequelle. Darunter macht die Energiesteuer mit 4,3 Milliarden Euro den größten Anteil aus.

Der Zoll nimmt Jahr für Jahr rund die Hälfte der dem Bund zufließenden Steuern ein. Im Jahr 2019 waren das bundesweit über 141 Milliarden Euro, eine Zahl, die viel über die Bedeutung des Zolls aussagt. Die Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist die Grundlage für das Funktionieren unseres Staates, denn diese Einnahmen machen wichtige Zukunftsinvestitionen in Bildung, Familie, Forschung oder Infrastruktur erst möglich. Auch die staatliche Bezuschussung der Renten- und Sozialsysteme wird aus diesem Einnahmentopf geleistet.Insgesamt hat die Bundesrepublik Deutschland rund 5,1 Milliarden Euro an Zöllen eingenommen und an den Haushalt der Europäischen Union abgeführt. Davon entfallen 103 Millionen auf das Hauptzollamt Karlsruhe.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist ein zentraler Aufgabenbereich des Hauptzollamtes Karlsruhe. Zuständig hierfür ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit über 200 Beschäftigten an den vier Standorten in Karlsruhe, Heidelberg, Rastatt und Ludwigshafen. Durch das am 18. Juli 2019 in Kraft getretene reformierte Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch hat die FKS erweiterte Aufgaben und Befugnisse erhalten, um Arbeitnehmer vor Bezahlung unter dem Mindestlohn, vor Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und vor Arbeitsausbeutung zu schützen.
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 1.823 Arbeitgeberprüfungen im Hauptzollamtsbezirk durchgeführt – bundesweit über 55.000. Prüfungsschwerpunkte bildeten unter anderem das Baugewerbe, Kurier- und Paketdienste, Speditions- und Taxigewerbe sowie die Gastronomiebranche. Dabei wurde eine Schadenssumme an hinterzogenen Steuern und Sozialabgaben von rund 17,4 Millionen Euro aufgedeckt.In der Folge leitete der Zoll in 2019 3.746 Straf- und 973 Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Durch die Gerichte wurden die Täter zu insgesamt rund 86 Jahren Freiheitstrafe und über 870.000 Euro Geldstrafen verurteilt. Im Vergleich zu 2018 wurden deutschlandweit 10 Prozent mehr Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn festgestellt.

Schmuggel, Artenschutz und Markenpiraterie
Die Zuständigkeit des Hauptzollamtes Karlsruhe reicht vom Kreis Freudenstadt im Süden bis zum Rhein-Pfalz-Kreis im Nordwesten sowie dem Neckar-Odenwald-Kreis im Nordosten und umfasst damit eine Fläche von gut 7.400 Quadratkilometern.
In 2019 wurden an den Zollämtern des Hauptzollamts Karlsruhe rund 12,6 Millionen Warensendungen abgefertigt, davon 4,2 Millionen Warensendungen zur Einfuhr in den freien Verkehr und 8,4 Millionen Ausfuhrsendungen.

Einsätze am Flughafen, in Bussen oder auch Shisha-Bars

  • Im Rahmen der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs kontrollierten die Beamten auf den Verkehrswegen sowie am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden rund 64.000 Personen sowie 55.000 Pakete bei den Zollämtern Baden-Baden, Bruchsal, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim. Hierdurch konnten über 51 Kilogramm Betäubungsmittel, unter anderem Marihuana, Haschisch und Khat aus dem Verkehr gezogen werden.
  • So fanden die Zollbeamten zum Beispiel bei der Überprüfung eines Fernbusses aus Frankreich im Reisegepäck eines Deutschen sieben Kilogramm Marihuana und ein Kilogramm Haschisch eingeschweißt in Folienbeutel. 
  • Am Zollamt Mannheim konnte aus zwei Paketen eine große Drogenlieferung aus Äthiopien mit insgesamt 43 Kilogramm der in Deutschland verbotenen Kaudroge Khat aus dem Verkehr gezogen werden.
  • Bei Einsätzen in Shisha-Bars wurden rund 650 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak sichergestellt.

Außerdem wurden im Zuge der täglichen Arbeit bei den Kontrolleinheiten und in Postpaketen bei den Zollämtern insgesamt 45 Waffen, darunter unter anderem Revolver, Messer, Stockdegen, Schlagringe und Reizstoffsprühgeräte beschlagnahmt.
Auch gefälschte Markenprodukte unterliegen der strengen Überwachungsaufsicht der Beamten. So stellten die Zöllner im Jahr 2019 in 3.134 Fällen gefälschte Waren verschiedener Designermarken sicher. Bei der Einfuhr dieser Gegenstände wurde gegen das Marken-, Urheber- und Geschmacksmusterrecht verstoßen. Die hierbei am häufigsten beschlagnahmten Gegenstände aufgrund von Fälschungen waren Spielekonsolen, Taschen, Kleidung, Parfüm und Schmuck.
Auch beim Artenschutz macht das Hauptzollamt Karlsruhe keine Ausnahmen. "Sowohl in Postsendungen als auch im Reiseverkehr stellt der Zoll immer wieder geschützte Tier- und Pflanzenarten sicher, wie eine Riesenmuschel aus Thailand, eingelegte Schlangen, Lederwaren, Korallen und Figuren aus Elfenbein. Wir haben mehr als doppelt so viele Aufgriffe wie in den beiden letzten Jahren zusammen zu verzeichnen“, unterstreicht Dr. Ulrike Berg-Haas.

Prüfungsdienst 
Steuerfestsetzungen beruhen oftmals auf Angaben, die der Beteiligte selbst gemacht hat. Eine abschließende Überprüfung dieser Angaben ist zu Gunsten des Warenflusses im Vorfeld nicht vollumfänglich möglich. Der Prüfungsdienst des Zolls überprüft deshalb in den Unternehmen die steuerlich relevanten Sachverhalte und berät in zoll-, verbrauchsteuer- und außenwirtschaftsrechtlichen Fragen.Nahezu 20.000 Unternehmen, darunter 1.472 Brennereien, werden von Karlsruhe aus betreut. In 2019 wurden durch Prüfungen rund 1,23 Millionen Euro an Zöllen und Steuern nachgefordert sowie rund 570.000 Euro an die Beteiligten erstattet.

Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten 
Die Ahndung ist für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zuständig. Bei reinen Steuerstrafverfahren hat die Ahndung die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft. Insgesamt wurden 2019 mehr als 6.000 Straf- sowie über 600 Bußgeldverfahren durch die zentrale Buß- und Strafsachenstelle eingeleitet und über 667.000 Euro Bußgelder verhängt. Dazu kommen die Beanstandungen im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.

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Jo Wagner

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