Fluchtursachen
Menschen im Kreis sind kein Problem

Günther Kopp (li.) und Andreas Klamm (re), beide Politiker DIE LINKE, teilen in einer gemeinsamen Erklärung mit: Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis sind kein Problem. Die Ursachen für Flucht und ausreichende, fehlende Hilfen für geflüchtete Menschen sind eines von vielen Problemen. | Foto: Andrew P. Harrod, mid
  • Günther Kopp (li.) und Andreas Klamm (re), beide Politiker DIE LINKE, teilen in einer gemeinsamen Erklärung mit: Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis sind kein Problem. Die Ursachen für Flucht und ausreichende, fehlende Hilfen für geflüchtete Menschen sind eines von vielen Problemen.
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Der Anspruch für Hilfe, Würde und Menschenrechte gilt für alle Menschen ohne Ausnahmen

Ludwigshafen. 21. Februar 2021 . (mid). In der Zeitung „Alternativer Kreiskurier“, Ausgabe 2 im Januar 2021 berichtet die AfD zum Wahlkampf auf Seite 7 über geflüchtete Menschen und titelt den Beitrag mit „Der verlorene Haufen“. In dem Beitrag werden geflüchtete Menschen in einem herabwürdigendem Bild und in diskriminierender Weise als Problem „gezeichnet“.

Zum Artikel der AfD in deren Kreiszeitung erklären Günther Kopp, DIE LINKE, Mitglied des Kreistags des Rhein-Pfalz-Kreis und Andreas Klamm, DIE LINKE, Landtagskandidat für die Landesliste und für den Wahlkreis 38 Mutterstadt: „Im Wahlkampf macht die AfD geflüchtete Menschen und deren Grundrechte sowie Menschenrechte auf Asyl zum Problem, statt Hilfe, Würde und Menschenrechte auch für geflüchtete Menschen zu schützen. Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, die Schutz, Liebe, Shelter und Hilfe in Deutschland, im Rheinland-Pfalz und auch im Rhein-Pfalz-Kreis suchen sind in einer weltoffenen und global vernetzten Gesellschaft in Deutschland kein Problem. Geflüchtete Menschen sind kein Problem, kein „verlorener Haufen“, sondern Menschen, wie wir alle, mit dem Anspruch auf Würde und alle erforderlichen Hilfen, der für alle Menschen gilt. Alle Menschen, ungeachtet ihrer Herkunft sollten gemeinsam mit gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet sein, wie Menschen, die das Glück hatten in Deutschland geboren zu werden. Die zum Teil subtile und auch offene, politische Stimmungsmache gegen geflüchtete Menschen ist bedauerlich und bezeichnend für den traurigen Zustand einer Partei, die sich die Verteidigung der Grundrechte und universell, allgemein, gültigen Menschenrechte wahrlich nicht auf ihre Fahnen schreiben kann. Das negative Bild von Flüchtlingen wie diese möglicherweise von einigen Mitgliedern innerhalb der AfD wahrgenommen werden, entspricht nicht der repräsentativen, bunten, vielseitigen und offenen Meinung und Wahrnehmungen der weltoffenen, herzlichen etwas mehr als vier Millionen Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz.

Die Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz können gemeinsam mehr und viele der engagierten und weltoffenen Menschen sind für eine weitergehende, größere Anzahl und Aufnahme von geflüchteten Asyl-Suchenden Menschen bereit. Am Wirtschaftsstandort Ludwigshafen haben wir in der Chemie-Branche einen Global Player direkt vor der Haustür. Ohne das Engagement von Menschen, unterschiedlichster Herkunft aus aller Welt, hätte der Global Player, der Chemie-Konzern und auch Ludwigshafen am Rhein als Stadt nicht die Erfolge, über die man sich weit über die Stadtgrenzen von Ludwigshafen hinaus erfreuen kann.

Bei näherer Betrachtung der demographischen Entwicklungskurve der Bundesrepublik Deutschland können wir alle froh und dankbar sein, wenn sich mehr Menschen für eine Einwanderung und Zuwanderung nach Rheinland-Pfalz und nach Deutschland entscheiden.

Integration ist ein hoch komplexer Lernprozess der im Idealfall von allen Seiten ausgehen sollte, nicht etwa nur von geflüchteten Menschen, die Träume und Hoffnung für eine gute Zukunft in Deutschland in das Land bringen. Bei schwer traumatisierten, geflüchteten Menschen, die im Bespiel vor Krieg, Terror und Gewalt, auch ausgelöst durch deutsche Waffen-Exporte nach Deutschland flüchten, sollten wir bedenken, dass Integration mehr Geduld und Zeit in Anspruch nimmt, als dies von Behörden gewünscht sein mag. In extremen Lebenssituationen braucht Integration auch mehr Zeit und Geduld, weit über das normale, festgelegte Zeitfenster hinausgehend. Zur Therapie und Behandlung hoch komplexer, multipler Posttraumatischer Belastungsstörungen (PTDS) sind spezialisierte Trauma-Therapeuten erforderlich, von denen es leider in Rheinland-Pfalz viel zu wenige Fachkräfte gibt. Der Ansatz für gute Lösungen wäre hier Anreize und Optionen zu schaffen, damit mehr spezialisierte Trauma-Therapeuten in Rheinland-Pfalz direkt vor Ort ausgebildet werden und in Rheinland-Pfalz auf Dauer ansässig werden können.

Will die AfD in Europa Mauern um Rheinland-Pfalz bauen?

In ihrem Beitrag kritisiert die AfD die Politik „offener Grenzen“ der Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), welche auch den Rhein-Pfalz-Kreis belaste. Mehr als neun Millionen Euro müssten im Kreis im Asyl-Bereich aufgewendet werden, die von Bund, Land, Gemeinden und Kreis zu zahlen seien. In den Ausschuss-Sitzungen werde offen über ein Scheitern von Integrationsmaßnahmen und über eine nicht durchführbare Ausreise gesprochen. Der Autor der AfD schreibt in seinem Beitrag, dass auch Menschen in den Rhein-Pfalz-Kreis kämen, die dazu „keine Berechtigung haben, weder als Kriegsflüchtlinge, Verfolgte, noch durch Binnenzuwanderung aus EU-Mitgliedsstaaten.“

Statt Fluchtursachen, wie schwerste Formen von Armut, die Folgen der deutschen Kolonialisierung, die Ausbeutung von Menschen in Afrika und Waffenexporte, Krieg, Terror und Gewalt als einige der Probleme und auslösende Ursachen für eine Flucht nach Deutschland zu beleuchten, wird nicht die Vielzahl für eine Flucht auslösende Ursachen als Problem dargestellt und beschrieben, sondern man macht geflüchtete Menschen zum Problem. Das kann auch als Verachtung von Menschen und der Würde von Menschen wahrgenommen werden. Jene Menschen die in den Rhein-Pfalz-Kreis aus einer ganzen Vielzahl von möglichen Gründen kommen und die auf Gastfreundschaft, Grundrechte, Menschenrechte, Schutz, Shelter und Hilfe im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz hoffen.

Das Integrationskonzept der Kreisverwaltung richte sich an knapp eintausend Menschen, bei denen die „gut gemeinten“ Maßnahmen für eine Integration oder Maßnahmen zum Zwang zur Ausreise keinen Erfolg hätten. Nach Darstellung des Autors der AfD Zeitung sei die Integration gescheitert und die Menschen können nach geltenden Gesetzen nicht mehr zur „Ausreise gebracht werden“.

Der Beitrag in der AfD Kreiszeitung macht deutlich, wie extrem weit die Partei vom Ideal-Bild universell gültiger Allgemeiner Menschenrechte entfernt ist. Statt Probleme zu lösen, will man sich der Menschen entledigen und diese zur Ausreise drängen. Richtig wäre es, die Probleme und mögliche Fluchtursachen zu reduzieren, soweit möglich und Menschen die Würde und alle erforderlichen Hilfen zuzugestehen, auf die alle Menschen ungeachtet ihrer Herkunft einen gesetzlichen Anspruch haben.

Im Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit), der Allgemeinen Menschenrechte wird nicht nur ein Recht auf Asyl beschrieben, sondern: „Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.“

Im Artikel 14, Ayslrecht, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird beschrieben: „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.“

Integration geht weit über das Asylrecht hinaus. Ob eine Integration tatsächlich als „gescheitert betrachtet werden muss“, kann heute noch nicht abschließend beurteilt werden. Integration in ein multidimensionaler, komplexer Vorgang, der weder einseitig noch einfältig stattfinden sollte.

Die Regeln des Asylrechts im Artikel 16a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind eindeutig:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.“

Die national, neo-liberalen Tendenzen in Teilen des Rhein-Pfalz-Kreises und zum Teil im Landtag von Rheinland-Pfalz, die perspektivisch Menschen als „Problem betrachten oder darstellen“, statt die wahren Fluchtursachen sollten für uns alle Mahnung und Ermutigung sein, uns mehr für DIE LINKE als Partei für Frieden, für Menschenrechte für soziale Gerechtigkeit zu engagieren. Das ist wichtig, damit die Interessen aller Menschen im Landtag von Rheinland-Pfalz, im Land Rheinland-Pfalz und selbstverständlich auch im Rhein-Pfalz-Kreis, die Grundrechte, die Menschenrechte und die Würde aller Menschen im Landtag, im Land Rheinland-Pfalz und in unserem Kreis geschützt, gefördert und gewahrt werden. Wir können und sollten dankbar sein, wenn Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz ihre Hoffnungen, Träume, Wünsche für Schutz, Hilfe, Wohlergehen und Glück mit ins Land tragen und mit uns auf eine gute, gemeinsame Zukunft hoffen, die die Würde aller Menschen ungeachtet der Herkunft oder weltanschaulicher Überzeugungen bewahrt.“ Andrew P. Harrod

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Autor:

Andrew P. Harrod aus Ludwigshafen

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