Corona Baden-Württemberg
Verordnung: Maskenpflicht an Schulen gelockert
Update 22. Oktober, 13.30 Uhr:
Das Land Baden-Württemberg lockert die Maskenpflicht an Schulen. Seit Montag müssen Schüler ab den fünften Klassen Mund-Nasen-Bedeckungen auch im Unterricht tragen. Schüler dürfen ab heute die Maske nun auf dem Schulhof abziehen, allerdings nur außerhalb des Schulgebäudes und das nur, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
„Wir reagieren auf nachvollziehbare und berechtigte Rückmeldungen aus der schulischen Praxis“, begründet dies Kultusministerin Eisenmann. Das dauerhafte Tragen einer Maske sei eine besondere Belastung für die Schüler und Lehrkräfte. In der neuen Verordnung wird außerdem klargestellt, dass die Maskenpflicht beim Essen und Trinken nicht gelte.
In Prüfungssituationen kann ebenfalls auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Die außerschulische Nutzung der Schulen ist unter strengen Hygieneauflagen ebenfalls wieder möglich. laub
Stand 15. Oktober:
Coronavirus. Am Donnerstag, 15. Oktober, hat das Land Baden-Württemberg die 7-Tage-Inzidenz von 35 Corona-Fällen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern überschritten. Deshalb ruft das Land die Pandemiestufe 3 "Kritische Phase" aus - gemäß des dreistufigen Alarmsystems, das das Land im September eingeführt hat.
Verschiedene Städte in Baden-Württemberg haben teilweise schon seit einigen Tagen eine besonders hohe Inzidenzzahl. Neben Stuttgart (82,9) erreicht auch der Landkreis Esslingen einen kritischen Wert von 82,4. Seit 15. Oktober zählt nun auch die Stadt Mannheim dazu (56,7). Weitere Regionen mit hohen Inzidenzwerten sind der Landkreis Tübingen (63,4), Schwarzwald-Baar-Kreis (56) und die Städte Heilbronn (58,5), Baden-Baden (52,6) sowie die Landkreise Schwäbisch Hall (51,3) und Ludwigsburg (51,2).
Pandemiestufe 3 ist die höchste Stufe im Stufenkonzept des Landes Baden-Württemberg. Die Stufe sieht vor, dass zusätzlich verschärfende Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vorgenommen werden sollen. Deshalb hat die Landesregierung unter anderem die Corona-Verordnung "Schule" geändert.
Maskenpflicht im Unterricht
Die Landesregierung hat mit Änderung der Corona-Verordnung "Schule" beschlossen, dass ab der fünften Klasse Masken auch im Unterricht getragen werden müssen. Lehrkräfte und andere Personen dürfen das Schulgelände ohne Mund-Nasen-Bedeckung nicht betreten. Wer das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verweigert, muss mit einer Strafe rechnen. Schüler, die sich gegen die Maskenpflicht wehren, sollen auf pädagogische Weise zum Tragen einer Maske gebracht werden. Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind, gelten diese Regeln nicht.
Autor:Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße |
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