Ausgangssperre Baden-Württemberg
Verwaltungsgerichtshof kippt Beschränkung
Corona Baden-Württemberg. Die nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg wird aufgehoben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim am Montag bekanntgegeben.
Seit dem 12. Dezember 2020 gilt die nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr. In der Nacht zum Donnerstag, 11. Februar, sollen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen das letzte Mal gelten. Das Gericht kam zum Entschluss, dass die landesweite Beschränkung nicht mehr verhältnismäßig sei, da in vielen Regionen bereits eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 erreicht wurde.
Regionale Ausgangssperre möglich
Laut Landesregierung habe es ohnehin das Vorhaben gegeben, die Ausgangssperre zum 15. Februar mit Auslaufen der aktuellen Corona-Verordnung zu beenden. Anschließend wolle das Land in eine regionale Regelung übergehen, bei der die nächtliche Ausgangsbeschränkung nur für Kreise gilt, die eine bestimmte Inzidenz überschreiten.
Der Sprecher der Landesregierung gab bekannt, dass die Umwandlung in eine regionale Regelung möglich sei. Nun sollen Beschluss und Begründung geprüft werden, anschließend werde bestimmt, unter welchen Bedingungen die besagte Regelung gelte.
Autor:Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße |
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