Maßnahmen und steuerliche Hilfen in Zeiten von Corona
Anträge werden bevorzugt bearbeitet
Coronavirus. Das Landesamt für Steuern weist vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie darauf hin, dass Anträge aufHerabsetzung der Vorauszahlungen, zinsfreie Stundung, Fristverlängerung, Verzicht auf Säumniszuschläge und Verzicht von Vollstreckungsmaßnahmen bevorzugt bearbeitet werden. Entsprechende Antragsformulare stehen hierfür auf den Internetseiten der rheinland-pfälzischen Finanzämter sowie des Landesamtes für Steuern zur Verfügung:www.lfst-rlp.de/service/infos-zu-corona/wichtige-vordrucke...