Verlängerung der Gaststättenerlaubnis
Hilfe für die Gastronomie
Rheinland-Pfalz. Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Konzessionen bestehender Gaststätten aufrechtzuerhalten, die seit nunmehr einem Jahr aufgrund der Corona-Verordnungen nicht mehr öffnen können. Nach dem Bundesgaststättengesetz erlischt eine bestehende Erlaubnis zum Führen einer Gaststätte, wenn diese ein Jahr nicht in Betrieb war. Diese Frist wird nun durch die Allgemeinverfügung um ein Jahr verlängert. „Wir wollen unsere Gastronomie, unsere Diskotheken,...