Aussetzung wegen Corona ist ausgelaufen
Insolvenzantragspflicht gilt wieder
Ludwigshafen. Seit dem 1. Mai müssen Unternehmensleiter bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit wieder umgehend Insolvenzantrag stellen, teilt die Industrie- und Handelskammer Pfalz (IHK) mit. Während der Corona-Pandemie wurde die Regelung, dass von Insolvenz bedrohte Unternehmen unter bestimmten Bedingungen keinen Insolvenzantrag stellen müssen, mehrfach verlängert. Nun ist wieder das alte Recht in Kraft und § 15a der Insolvenzordnung (InsO) greift. Darauf weist die Industrie- und...