Landkreis Karlsruhe fördert Fahrdienst für schwerbehinderte Menschen
Blinde zählen seit August zum Kreis der Berechtigten
Um schwerbehinderten Menschen die Teilnahme am allgemeinen gesellschaftlichen Leben zu erleichtern, fördert der Landkreis Karlsruhe seit Jahren einen Fahrdienst. Berechtigt waren bisher schwerbehinderte Menschen im Landkreis Karlsruhe ab dem 16. Lebensjahr, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (= außergewöhnliche Gehbehinderung) besitzen. Seit August sind auch blinde Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BI" besitzen, teilnahmeberechtigt. Der...