Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung legt Jahresbericht 2018 vor
Umfangreiche Kontrollen im Landkreis Karlsruhe
Karlsruhe. Den Jahresbericht über die Fleischhygiene für das abgelaufene Jahr 2018 hat jetzt das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe vorgelegt. „Prinzipiell gilt, dass der Lebensmittelunternehmer selbst die volle Verantwortung trägt, nur sichere Lebensmittel in Verkehr zu bringen und dafür alle erforderlichen Maßnahmen in Eigenregie zu treffen hat“, betont Amtsleiter Dr. Joachim Thierer.
Um dies zu gewährleisten werden umfangreiche Kontrollen durchgeführt. So haben die sieben amtlichen Tierärzte sowie drei amtliche Fachassistenten in den 19 gewerblichen Schlachtbetrieben im Landkreis Karlsruhe 17.511 Schlachttier- und Fleischuntersuchungen durchgeführt, davon 14.811 an Schweinen, 2.385 an Rindern, 303 an Schafen und Lämmer sowie an 12 Ziegen. 2017 wurden 16.082 Schlachtungen gezählt.
Eine immer geringere Rolle spielen Hausschlachtungen: Hier wurden 330 Tiere angemeldet und untersucht, davon 157 Schweine, 114 Schafe, 55 Rinder und 4 Ziegen. Das hierbei gewonnene Fleisch darf nur für den eigenen Verzehr im Haushalt verwendet werden. Im Jahr 2017 wurden noch 496 Tiere geschlachtet
In den drei zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieben des Landkreises wurden 570 Stück Reh-, Rot- und Damwild – sogenanntes wiederkäuendes Schalenwild - sowie 230 Wildschweine zur Fleischuntersuchung vorgestellt. Ein Großteil des regional anfallenden Wildbrets wird über die 330 registrierten Wildkammern im Landkreis Karlsruhe vermarktet, in denen der Endkunde das Wildfleisch direkt vom Jäger beziehen kann. Auch diese Wildkammern werden regelmäßig vom Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Hinblick auf die Einhaltung der Hygienevorschriften überprüft. Bei jagdlich erlegtem Schwarzwild muss in den zehn speziell dafür eingerichteten Stellen des Landkreises Karlsruhe eine Untersuchung auf Trichinen durchgeführt werden. 2.836 Wildschweine wurden im Jahr 2018 auf Trichinen untersucht, das waren 400 Tiere weniger als im Jahr zuvor. Alle auf Trichinen getestete Schwarzwildproben waren negativ.
Daneben haben die Tierärzte und Lebensmittelkontrolleure in den 84 EU-zugelassenen Betrieben 223 Betriebskontrollen im Rahmen der Lebensmittelhygieneüberwachung durchgeführt. Zu den EU-zugelassenen Betrieben gehören Metzgereien, die selbst schlachten, größere Fleischverarbeitungsbetriebe, Fischverarbeitungsbetriebe, Caterer / Gemeinschaftsverpflegungen aber auch ein Betrieb der Sojasprossen herstellt. Dies stellt eine Besonderheit dar, da üblicherweise nur Betriebe, die mit tierischen Lebensmitteln umgehen, einer EU-Zulassung bedürfen.
In knapp 15 % der Kontrollen mussten schriftliche behördliche Anordnungen erlassen werden, womit in den meisten Fällen bauliche Mängel geahndet wurden. Zusätzlich wurde bei knapp 5% der Fälle aufgrund von schwerwiegenden Verstößen gegen das Lebensmittelrecht wie z.B. schwere Mängel in der Betriebshygiene oder unhygienischen Arbeitsabläufe ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Autor:Jo Wagner |
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