Landrätin Dr. Ganster bezüglich Verbandsgemeinde Hauenstein:
Das Ergebnis der Bürgerbefragung wird von mir ernst genommen

Landrätin Dr. Susanne Ganster | Foto: HG SWP

Pirmasens / Landkreis Südwestpfalz. „Das Ergebnis der Bürgerbefragung wird von mir ernst genommen und daran hat sich nichts geändert“, betonte die Landrätin des Kreises Südwestpfalz, Dr. Susanne Ganster (CDU), gleich zu Beginn ihres Gespräches mit dem TRIFELS KURIER am gestrigen Donnerstag (25. April 2019) im Kreishaus in Pirmasens. „Dies habe ich zugesagt und eingehalten.“ Eingehalten habe sie dies, indem sie beim Innenminister in persönlichen Gesprächen sowie im Schriftverkehr erfragt habe, ob es nicht möglich sei, die Fusion der Verbandsgemeinde (VG) Hauenstein auszusetzen. Vom Minister (Roger Lewentz, SPD) habe sie zur Antwort bekommen, diese Möglichkeit bestehe nicht.

Die KVR II (Kommunal und Verwaltungsreform Stufe zwei) sei angekündigt und deshalb wisse man nicht wie es weitergeht, habe sie darauf argumentiert, „doch wenn der Innenminister sagt es geht nicht, dann muss ich die geforderten Schritte gehen“, beschrieb Landrätin Dr. Ganster die Gegebenheiten und betonte nochmals, sie vertrete in Mainz das Ergebnis der Bürgerbefragung. Der Innenminister habe betont, wegen der vorausgegangenen Fusionen seien keine Ausnahmen möglich. Darauf habe sie vorgeschlagen, besser zuzuwarten bis geklärt sei, ob sich der Gebietszuschnitt des Landkreises im Zug der KVR II ändert und „schriftlich bekommen, dass diese Option nicht besteht“. Darauf sei der Kreis gezwungen gewesen, die geforderte Stellungnahme abzugeben. (Anmerkung des Verfassers: Kreistag-Beschluss vom 19. März 2019: alle Gemeinden der VG Hauenstein sollen im Kreis verbleiben.)

„Den Bürgerinnen und Bürgern muss klar sein, wer bezüglich der KVR II das Sagen hat. Das ist das Land.“, betonte Landrätin Dr. Ganster sowie, der Innenminister vertrete die Auffassung, „der Bürgerwille ist nur ein Kriterium unter vielen“. Diese sei mehrfach schriftlich und mündlich geäußert worden.

Ein Landkreiswechsel der „Lugertalgemeinden“ (Lug, Schwanheim, Darstein, Dimbach) sei dem Innenministerium zufolge grundsätzlich möglich, aber erst nach erfolgter Fusion der gesamten Verbandsgemeinde. Auch auf ihre nochmalige Nachfrage, ob vor einer Fusion diesbezüglich eine Entscheidung getroffen werden könnte, habe sie ein Nein bekommen, berichtete Landrätin Dr. Ganster.

„Unsere erste Option, Auflösung der VG Hauenstein verschieben bis zur KVR II, wurde verneint und ich wurde vom Innenminister im Januar 2018 aufgefordert, eine Stellungnahme des Kreises herbeizuführen“, fasste Landrätin Dr. Ganster die Sachlage zusammen. Auch die zweite Option sei verneint worden, nämlich bezüglich der „Lugertalgemeinden“ eine Entscheidung zu treffen in Verbindung mit einer Fusion der Verbandsgemeinde und nicht erst danach.

Auf die Frage, ob sie gerne alle Gemeinden der VG Hauenstein im Landkreis Südwestpfalz halten würde, verwies die Landrätin darauf, dass dies der Kreistag zu entscheiden habe und so beschlossen hat. Sie fügte an, Hauenstein sei eine leistungsstarke Verbandsgemeinde, die viel zu bieten habe, darunter wirtschaftlich und im Tourismus. Sie würde begrüßen, wenn die Verbandsgemeinde erhalten bliebe, erklärte Landrätin Dr. Ganster und weiter: „ich glaube nicht, dass die Landesregierung dies zulassen wird.“

Die „Stopp-Taste“ zu drücken sei ein „absolut legitimer Gedanke“, betonte Landrätin Dr. Ganster. Sie selbst habe das mehrfach vorgebracht und gefordert. Immer habe sie Ablehnungen bekommen, mündlich und schriftlich. Letztlich habe nicht der Kreis zu entscheiden, sondern das Innenministerium.

„Ich würde mir wünschen, dass die Landesregierung Stellung bezieht, denn der Schwebezustand beschäftigt uns sehr“, antwortete Landrätin Dr. Ganster auf die Frage, ob die Landesregierung möglicherweise zu bedeckt agiere, vielleicht um selbst möglichst wenig Angriffspunkte zu bieten. Beispielsweise stünde der Landkreis mit den Bürgermeistern der betroffenen Verbandsgemeinden in Gesprächen, wie bezüglich freiwerdender Stellen zu verfahren sei, darunter durch Pensionierung. Dies sei eine Frage für die Kommunalaufsicht des Landkreises. Eigentlich dürften solche Stellen im gegenwärtigen Verfahrensstand nicht neu besetzt werden. „Ich habe mich auf die Seite der Verbandsgemeinden gestellt und verabredet, dass Stellennachbesetzungen möglich sind“, verdeutlichte Landrätin Dr. Ganster bezüglich dieser Detailproblematik sowie zum Grundsätzlichen: „Ich fordere die Landesregierung auf Stellung zu beziehen.“

Abschließend angesprochen, ob allgemein Gebietsreformen von Vorteil wären, erklärte Landrätin Dr. Ganster, diese betrachte sie nur dann als sinnvoll, wenn deren Nutzen durch objektive Kriterien nachgewiesen sei. Sie habe keine Kenntnis, dass entsprechende Untersuchungen durchgeführt worden wären, weder vorher noch nachher. „Die Zweckmäßigkeit muss geprüft werden und hätte Voraussetzung sein müssen bei der KVR I und KVR II“, forderte Landrätin Dr. Susanne Ganster. Gebietsreformen alleine an Einwohnerzahlen festzumachen sei zu wenig differenziert.

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Autor:

Werner G. Stähle aus Hauenstein

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