Energierechtstipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Was tun bei untergeschobenen Strom- oder Gasverträgen?
Ludwigshafen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor unseriösen Anrufen angeblicher Energieversorger: Die Anrufer erwecken den Eindruck, sie seien vom örtlichen Gas- oder Stromanbieter und wollten ein neues, günstiges Angebot unterbreiten. Zu diesem Zweck benötigen sie angeblich den Zählerstand. Doch Vorsicht! Wer sich darauf einlässt und den Zählerstand mitteilt, erhält schon wenige Tage später eine Vertragsbestätigung des neuen Energielieferanten. Max Müller, Energierechtsexperte...