Positives Signal:
Bundesverfassungsgericht bestätigt Einführung der Verpackungssteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst entschieden: Die Einführung einer kommunaler Verpackungssteuern in Tübingen ist zulässig. Die Bestrebungen der Stadt damit aktiv Müll zu vermeiden, gleichzeitig die Sauberkeit zu erhöhen und mehr für Klimaschutz zu tun wurden somit bestätigt. In dem Urteil wurde klargestellt, dass Städte und Gemeinden das Recht haben, eigenständig Steuern auf Einwegverpackungen zu erheben, um die Vermüllung einzudämmen und den Umstieg auf umweltfreundlichere Alternativen...