Antragsstellung bis zum 30. April
Regelaltersrente für ältere Mütter
Deutsche Rentenversicherung. Ältere Mütter, die bisher noch keine Rente bekommen, können durch die zusätzlichen Kindererziehungszeiten (Mütterrente II) seit Januar eine Regelaltersrente erhalten. Damit die Rente rückwirkend zum 1. Januar gezahlt wird, müssen sie bis zum 30. April einen Antrag stellen. Wird der Antrag später gestellt, kann die Rente erst ab Antragsmonat gezahlt werden. Das gilt für Mütter, die älter sind als 65 Jahre und sieben Monate, also eigentlich schon das Rentenalter...