Forstamt informiert über Entsorgung
Grünschnitt nicht in den Wald bringen
Landstuhl. Grünschnitt, Gras und Laub gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur und auf Grünflächen entsorgt werden. Wald und Grünflächen der freien Natur sind in der Regel eine gut abgestimmte Lebensgemeinschaft. Zusätzlicher Eintrag stört dieses Gleichgewicht, vor allem, wenn Teile nicht heimischer Pflanzen (sogenannte Neophyten) abgelagert werden. Die unkontrollierte Verwilderung gebietsfremder Arten aus Gartenabfällen führt zur Verdrängung heimischer Pflanzen...