Arbeitsmittel der besonderen Art
Gefährliche Flüssiggase in Tiefengeothermie-Anlagen
Als Arbeitsmittel in TG-Projekten dienen u. a. Flüssiggase wie bspw. Pentafluorpropan, Isopentan, Isobutan, n-Butan. Ab der Menge von 30 Tonnen bedarf es einer immissionsschutzrechtlichen Zulassung. In einem förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz werden die örtlichen Rathäuser hierbei nur angehört. Nach der Gefahrstoffverordnung werden TG-Kraftwerke durch die Verwendung erheblich höherer Flüssiggas-Mengen als STÖRFALLBETRIEBE eingestuft. Mit...