Stadt Speyer erlässt Allgemeinverfügung
Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in der Innenstadt
Speyer. Die Stadt Speyer erlässt auch in diesem Jahr zur Gefahrenabwehr eine Allgemeinverfügung, welche das Abbrennen von Pyrotechnik über das vom 2. Januar bis 30. Dezember bestehende Abbrennverbot hinaus auch am 31. Dezember 2024 und am 1. Januar 2025 im Bereich des Altpörtels und dem Straßenzug Maximilianstraße bis zur Alten Münze. Die Anordnung gründet sich auf die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz. „Wir alle wollen das neue Jahr gebührend begrüßen. Dazu braucht es jedoch nicht...